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Fachartikel
Die Ulmer Bodenpolitik – mit Weitblick und langem Atem für bezahlbaren Wohnraum
T. Oelmaier
Ein Überblick zum Ulmer Modell der strategischen Bodenbevorratung und Baulandentwicklung. Kurzfassung des Beitrages „Die Ulmer Bodenpolitik – mehr als ein strategisches Liegenschaftsmanagementsystem“
Die Ulmer Bodenpolitik – mehr als ein strategisches Liegenschaftsmanagementsystem
T. Oelmaier
Der Beitrag wurde in Heft 3/2023 der Zeitschrift „Flächenmanagement und Bodenordnung“ www.fub-online.info erstveröffentlicht. Wir danken den Herausgebern der Zeitschrift „Flächenmanagement und Bodenordnung“ für die Gestattung der Zweitveröffentlichung.
Projektberichte

Auf einen Blick
Projektflyer
Der Projektflyer gibt eine kompakte Übersicht zu Zielen, Inhalten und Partnern von UBoPlus – Innovative Instrumentenmixe für Wohnraumschaffung & Bestandsumbau.
Factsheets

Aktive Ulmer Bodenpolitik
Sieben wirkungsvolle Maßnahmen für mehr Wohnraum
Mit welchen bodenpolitischen Maßnahmen die Stadt Ulm es schafft, eine soziale und nachhaltige Stadtentwicklung zu sichern, erfahren Sie in diesem Factsheet. Den ausführlichen Artikel von Tanja Oelmaier finden Sie hier.
Presse
UBoPlus – Ulmer Bodenpolitik Plus: Neue Projektwebseite online!
Pressemitteilung
Mit dem Launch der neuen Projektwebseite www.uboplus.de stellt sich das Forschungsprojekt „UBoPlus – Ulmer Bodenpolitik Plus – Innovative Instrumentenmixe für Wohnraumschaffung und Bestandsumbau“ der Öffentlichkeit vor.
UBoPlus‑Workshop „Einsatz bodenpolitischer Instrumente in der kommunalen Planungspraxis“
Wie können Städte ihre Bodenpolitik gemeinwohlorientiert weiterentwickeln? Welche Instrumente stehen dafür zur Verfügung – und wie lassen sie sich sinnvoll kombinieren? Mit diesen Fragen beschäftigte sich der ganztägige UBoPlus‑Workshop am 03.03.2026 in Ulm. Die Veranstaltung brachte Akteur*innen aus kommunaler Praxis und Forschung zusammen, um aktuelle Herausforderungen der Bodenpolitik zu reflektieren und Impulse für die weitere Projektarbeit zu entwickeln.
Zu Beginn des Workshops wurde der im ersten Projektjahr erarbeitete Berichtsentwurf „Einsatz bodenpolitischer Instrumente in der kommunalen Planungspraxis – ein Überblick über den Stand der Diskussion“ vorgestellt, der in Kürze veröffentlicht wird. Der Bericht fasst zentrale Ergebnisse zur aktuellen bodenpolitischen Debatte sowie zur Anwendung verschiedener Instrumente zusammen und bildet eine wichtige Grundlage für die weitere Projektarbeit.
Darauf aufbauend diskutierten die Teilnehmenden in einem World‑Café‑Format zentrale Rahmenbedingungen und Herausforderungen der kommunalen Bodenpolitik. Im Fokus standen dabei die zunehmend angespannten finanziellen Spielräume der Kommunen, Fragen der (politischen) Kommunikation und verwaltungsinternen Abstimmung sowie Chancen und Herausforderungen der Wohnraumschaffung im Bestand (Innenentwicklung). Deutlich wurde, dass Bodenpolitik häufig im Spannungsfeld zwischen kurzfristigen Haushaltszwängen und langfristigen gemeinwohlorientierten Zielen steht. Im zweiten Workshop‑Block standen konkrete bodenpolitische Instrumente im Mittelpunkt. Diskutiert wurden Instrumente des besonderen Städtebaurechts (Beispiel: Sanierungsmaßnahme), Instrumente zur gezielten Baulandmobilisierung Beispiel: Baugebot) sowie informatorische Instrumente (Beispiel: Baulückenkataster) und Beteiligungsmöglichkeiten (Beispiel: „Pavillon für alle“ in Freiburg). Im Austausch zwischen Praxis und Forschung wurden Anwendungserfahrungen, Wirkungen auf Bodenmarkt und Eigentumsstrukturen sowie rechtliche und politische Grenzen thematisiert. Zudem wurde diskutiert, wie Instrumente kombiniert werden können und unter welchen Bedingungen sie wirksam zur Förderung gemeinwohlorientierter Ziele – etwa bezahlbarem Wohnraum – beitragen.
Der Workshop lieferte wichtige Anknüpfungspunkte für die weitere Arbeit im Projekt UBoPlus – insbesondere im Hinblick auf die vertiefte Analyse ausgewählter Instrumente und ihrer Wirkungen.
Projekttreffen #2: Übersicht bodenpolitischer Instrumente, Auswahl der Reallabore und Reflexion
Am 11. und 12. Februar 2026 traf sich das Projektteam in Stuttgart bei ZIRIUS an der Universität Stuttgart zu einem intensiven und zugleich sehr konstruktiven Projekttreffen. An Tag 1 stand die Diskussion der bisherigen inhaltlichen Arbeiten im Mittelpunkt: Die verantwortlichen Partner gaben Einblicke in den aktuellen Stand von Kommunikation und Partizipation, zur Übersicht über Instrumente der kommunalen Bodenpolitik sowie zur Analyse von Akteuren und potentiellen Konflikten. Außerdem bot eine moderierte Reflexion Raum für einen offenen Austausch zur Zusammenarbeit im Projekt. Dabei ging es unter anderem um die Frage, was sich bewährt hat, was weiterentwickelt werden sollte und welche Veränderungen gewünscht sind.
Ein Fokus lag auf der Planung kommender Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft. Besonders hervorzuheben ist ein anstehender Workshop zu bodenpolitischen Instrumenten, verbunden mit der Frage, welche Instrumente trotz knapper kommunaler Kassen anwendbar sind, um mehr bezahlbaren Wohnraum im Innenbereich von Städten zu schaffen.
Am zweiten Tag ging es darum, die nächsten Schritte vorzubereiten und dafür vor allem ein gemeinsam geteiltes Verständnis zu schaffen, wer welche Aktivitäten im Jahr 2026 plant. In mehreren Input- und Diskussionsrunden stellten die Partner ihre Vorhaben vor: Besonders spannend ist derzeit die Auswahl von Reallaboren in der Stadt Ulm. Kriterien wie das Vorkaufsrecht der Stadt, vorhandene Eigentümer:innen-Strukturen und potentielle Entwicklungsmöglichkeiten spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Das geplante Wirkungsmodell wurde ebenso vorgestellt wie die neuen Schwerpunkte „Policy-Mix-Design und Mehrebenen-Governance“. Auch Kommunikation und Partizipation wurden im Hinblick auf die kommenden Arbeitsschritte weiter geschärft. In den Diskussionen wurde deutlich, wie eng die Arbeiten im Projekt inzwischen verzahnt sind und wo weiterer Abstimmungsbedarf besteht. Mit einem klaren gemeinsamen Verständnis der nächsten Schritte und gestärkter Zusammenarbeit endete das Treffen am frühen Nachmittag.
UBoPlus im Gemeinderat: Positive Resonanz auf neue Ansätze der Bodenpolitik
Am 17.12.2025 wurde das Projekt UBoPlus im Ulmer Gemeinderat vorgestellt. Die Präsentation stieß parteiübergreifend auf großes Interesse und breite Zustimmung.
Besonders positiv hervorgehoben wurde, dass Ulms etablierte Bodenpolitik durch das Projekt wissenschaftlich begleitet und weitergedacht wird. Ziel ist es, zusätzliche Potenziale für bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraum zu erschließen – auch jenseits des klassischen Neubaus.
Seit über 130 Jahren kauft die Stadt strategisch Grundstücke, um Bodenspekulation zu verringern und die Stadtentwicklung langfristig sozial gerecht zu steuern. UBoPlus knüpft daran an und untersucht, wie auch bestehende Gebäude und Flächen besser genutzt werden können, um neuen Wohnraum zu schaffen – klimafreundlich und bezahlbar.
In den kommenden Jahren werden neue Instrumente in Ulmer Quartieren erprobt. Die Ergebnisse sollen nicht nur Ulm, sondern auch anderen Städten als Orientierung dienen. Der Gemeinderat sieht darin einen wichtigen Beitrag für die Zukunft der Stadtentwicklung.
Pressemitteilung
Mit dem Launch der neuen Projektwebseite www.uboplus.de stellt sich das Forschungsprojekt „UBoPlus – Ulmer Bodenpolitik Plus – Innovative Instrumentenmixe für Wohnraumschaffung und Bestandsumbau“ der Öffentlichkeit vor.
Erstes UBoPlus “Dialogforum innovative Bodenpolitik”
Am 1. Dezember 2025 fand das erste Online-Austauschtreffen der Reflexionskommunen und assoziierten Projektpartner im Rahmen des UBoPlus-Projekts statt.
Teilgenommen haben Vertreter*innen der wissenschaftlichen Verbundpartner, ZIRIUS – Universität Stuttgart (Projektkoordination) und die TU Dortmund, des Projektpartners im Bereich Partizipation & Wissenschaftskommunikation Wissenschaftsladen Bonn e. V. (Moderation) sowie der Stadt Ulm. Als Reflexionskommunen waren die Städte Aachen, Freiburg und Leipzig vertreten. Zudem beteiligten sich die assoziierten Partner Kreis Lippe, der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung sowie der Projektträger Jülich (DLR), vertreten durch Benjamin Freier.
Im Mittelpunkt des Treffens standen erste Einblicke in die bodenpolitischen Ansätze und aktuellen Erfahrungen der beteiligten Kommunen. Die Ulmer Bodenpolitik wurde von Tanja Oelmaier (Stadt Ulm, Abteilungsleitung Liegenschaften und Wirtschaftsförderung) vorgestellt und bot zusammen mit den anderen Erfahrungsberichten Anlass für eine vertiefte Diskussion zu bestehenden Instrumenten und deren Anwendung in der Praxis.
Darüber hinaus tauschten sich die Teilnehmenden über aktuelle Herausforderungen im Zusammenhang mit der schwierigen kommunalen Finanzlage und ihre Erwartungen an das Projekt aus. Ziel des Austausches soll es sein – neben Impulsen und guten Argumenten für eine aktive Bodenpolitik – Lösungsansätze bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gemeinsam zu entwickeln und so die Innenentwicklung nachhaltig voranzutreiben. Gewünscht wurden zwei Dialogforen jährlich, inklusive Fachinputs und Austausch zu Best-Practice-Beispielen. Zudem sind gegenseitige Besuche und Exkursionen im Verlauf der fünfjährigen Projektlaufzeit angedacht, um eine aktive Teilhabe am Projektgeschehen zu ermöglichen.
T. Oelmaier
Ein Überblick zum Ulmer Modell der strategischen Bodenbevorratung und Baulandentwicklung. Kurzfassung des Beitrages „Die Ulmer Bodenpolitik – mehr als ein strategisches Liegenschaftsmanagementsystem“

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Projektflyer
Der Projektflyer gibt eine kompakte Übersicht zu Zielen, Inhalten und Partnern von UBoPlus – Innovative Instrumentenmixe für Wohnraumschaffung & Bestandsumbau.

Aktive Ulmer Bodenpolitik
Sieben wirkungsvolle Maßnahmen für mehr Wohnraum
Mit welchen bodenpolitischen Maßnahmen die Stadt Ulm es schafft, eine soziale und nachhaltige Stadtentwicklung zu sichern, erfahren Sie in diesem Factsheet. Den ausführlichen Artikel von Tanja Oelmaier finden Sie hier.
T. Oelmaier
Der Beitrag wurde in Heft 3/2023 der Zeitschrift „Flächenmanagement und Bodenordnung“ www.fub-online.info erstveröffentlicht. Wir danken den Herausgebern der Zeitschrift „Flächenmanagement und Bodenordnung“ für die Gestattung der Zweitveröffentlichung.
Kick-off für UBoPlus: Projektstart im Schwörsaal von Ulm
Am 23. und 24. Juni 2025 fand in Ulm der Auftaktworkshop zum Forschungsprojekt „UBoPlus – Ulmer Bodenpolitik Plus“ statt. Im Rahmen des vom BMFTR (LINK) geförderten Verbundprojekts erarbeiten Wissenschaft und Praxis gemeinsam neue Instrumentenmixe für die kommunale Bodenpolitik, um neuen Wohnraum zu schaffen und den Bestand umzubauen – und zwar sozial gerecht, ökologisch und wirtschaftlich zukunftsfähig.
Zum Auftakt kamen Vertreter*innen der Stadt Ulm und der Forschungspartner im historischen Schwörsaal der Stadt Ulm zusammen. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Tim von Winning am ersten Tag stellte Tanja Oelmaier von den Ulmer Liegenschaften und Wirtschaftsförderung den aktuellen Stand und Herausforderungen für die Ulmer Bodenpolitik vor. Anschließend gab Dr. Timo Munzinger einen Input aus Sicht des Deutschen Städtetages.
Eine Stadtführung durch verschiedene Innenstadtquartiere mit Peter Rimmele, Abteilungsleiter Stadtplanung, Umwelt, Baurecht -Städtebau und Baurecht I, rundete das Kennenlernen der Ulmer Bodenpolitik, aktueller städtebaulicher Projekte und neuer Herausforderungen ab.
Der zweite Tag startete mit einem Überblick über das Arbeitsprogramm des Projektes. Ziele und Erwartungen wurden abgestimmt und gemeinsame Arbeitsstrukturen und Schnittstellen sowie konkrete Arbeitsschritte der nächsten Monate vereinbart. Mit dem Kick-off ist der Grundstein für eine enge transdisziplinäre Zusammenarbeit gelegt, in der neue Ansätze der Bodenpolitik für Ulm entwickelt, erprobt und gemeinsam mit lokalen Akteuren reflektiert werden. Ein wichtiges nächstes Treffen findet im Dezember statt. Dann lernt das Projektteam die Reflexionskommunen Aachen, Freiburg und Leipzig kennen. Diese Städte begleiten das Projekt eng. Der Austausch soll sowohl Impulse in Ulm für neue innovative Wege in der Innenentwicklung geben als auch die Ulmer Bodenpolitik bewerben.
Glossar
Die Bundesregierung hat in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel festgelegt, die Flächeninanspruchnahme in Deutschland bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu verringern.Bis 2050 soll das Flächensparziel des Netto-Null-Flächenverbrauchs erreicht werden, um nicht versiegelte Flächen zu schützen und zu erhalten (Bundesumweltministerium 2025)
Bundesumweltministerium (2025): Flächenverbrauch – Worum geht es? Online unter: https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs
Um Bauland für gewünschte Nutzungen bereitzustellen, muss Bauland entwickelt und mobilisiert werden. Nach unserem Verständnis beschreibt die Baulandentwicklung den Prozess der Ausweisung von neuem Bauland durch die Schaffung von Planungsrecht. Die Baulandmobilisierung umfasst in Abgrenzung dazu die Aktivierung und Verfügbarmachung von bestehendem Bauland für vorgesehene Nutzungen.
Nach unserem Verständnis ist eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung ein Ansatz, mit dem Räume im Kontext sozialer Gerechtigkeit und demokratischer Teilhabe langfristig auf die Bedürfnisse der gesamten Stadtgesellschaft ausgerichtet werden. Mögliche Gemeinwohlkriterien sind neben der Bezahlbarkeit des Wohnens auch die Anpassung an den Klimawandel, die Ressourceneffizienz oder Aspekte der Baukultur (BMWSB 2025: 4)
BMWSB – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Hrsg.) (2025): Dialogprozess „Gemeinwohlorientierung in der Boden- und Baupolitik. Ergebnisbericht.
Die Innenentwicklung, welche in § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB rechtlich verankert ist, hat sowohl eine Leitbildfunktion als auch einen strategischen Charakter für die räumliche Planung. Sie beschreibt die (Wieder-)Nutzung und Entwicklung von unter- oder ungenutzten Flächen, welche sich im Siedlungsbereich einer Stadt (Innenbereich) befinden. In Abgrenzung dazu werden bei der Außenentwicklung Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs (Außenbereich) erstmalig für eine bauliche Entwicklung in Anspruch genommen (Reiß-Schmidt 2018)
Reiß-Schmidt, Stephan (2018): Innenentwicklung. In: ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung.995-1000. Hannover
Instrumente stellen im Kontext räumlicher Planung Werkzeuge dar, mittels dieser direkt oder indirekt Einfluss auf die Raumentwicklung genommen wird. Durch den Einsatz von bodenpolitischen Instrumenten sollen Handlungsmöglichkeiten verschiedener Akteure beeinflusst werden und Zielvorstellungen erfüllt werden (Jung 2007: 141) (siehe 8. Policy). Während formelle Instrumente rechtlich festgelegt und verbindlich sind, unterliegen informelle Instrumente keinem vorgegebenen Verfahren und können flexibel eingesetzt und ausgestaltet werden (Diller 2018: 1027)
Politikwissenschaftlich können Instrumenten gleichgesetzt werden mit Maßnahmen oder „policy tools“. Diese werden als Mittel verstanden, um ein Ziel zu erreichen (siehe auch „Policy“).
Jung, Wolfgang (2007): Systematisierung der Instrumente räumlicher Planung. In: Bieker, Susanne; Frommer, Birte; Othengrafen, Frank; Wilske, Sebastian (Hrsg.): Räumliche Planung im Wandel – Welche Instrumente haben Zukunft.140-150. Hannover
Diller, Christian (2018): Instrumente der Raumplanung. In: ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung.1023-1035. Hannover
Kommunale Bodenpolitik umfasst den Umgang und die Aktivitäten einer Kommune, welche Einfluss auf die Nutzung, die Verteilung und den Wert des Bodens haben (Davy 2005)
Davy, Benjamin (2005): Bodenpolitik. In: Ritter, Ernst-Hasso (Hrsg.): Handwörterbuch der Raumordnung. 4.Auflage 117-125. Hannover
Eine Policy – im Gegensatz zum Instrument – enthält immer Ziel und Mittel (z.B.. Althaus et al. 2007)
Ein Ziel bezieht sich dabei auf die Idee einer gewünschten zukünftigen Entwicklung/Zustands und setzt voraus, dass ein Akteur bereit ist Ressourcen zu investieren, um das Ziel zu erreichen.
Ein Policy-Mix ist die Kombination verschiedener Instrumente, um mehrere Ziele gleichzeitig zu erreichen (z.B. Givoni 2014)
Unter Instrumenten-Mix verstehen wir die Kombination verschiedener Instrumente, um ein Ziel zu erreichen.
Im Rahmen der Bauleitplanung soll gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB eine sozialgerechte Bodennutzung erzielt werden. Diese beschreibt eine auf das Wohl der Allgemeinheit ausgerichtete Bodenpolitik und umfasst die Realisierung bezahlbaren Wohnungsangeboten sowie die Beteiligung privater Akteure an den Kosten der Baulandbereitstellung (Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München 2017: 6)
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (Hrsg.) (2017): Sozialgerechte Bodennutzung in Kommunen des Wirtschaftsraums München.
Soziale Innovationen sind neue soziale Praktiken, Konzepte, Produkte, Organisations- und Governanceformen durch die gesellschaftliche Herausforderungen auf neuartige Weise gelöst werden können. Soziale Innovationen funktionieren in der Praxis (Mulgan et al. 2007) und werden idealerweise nachgeahmt. Der soziale Aspekt bezieht sich dabei sowohl auf die Ziele, die durch die Innovation adressiert werden, als auch auf die Mittel, die eingesetzt werden, um sie zu erreichen (Haxeltine et al 2013: „social in ends and means“). Im Projekt UBoPlus liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf jenen sozialen Innovationen, die gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum und den ressourcenschonenden Umbau des Bestands fördern.
Mulgan, G. et al. 2007. Social Innovation. What it is, why it matters and how it can be accelerated. Oxford: Said Business School.
Haxeltine. A.; Wittmayer, J., Avelino, F. 2013. Transformative Social Innovation: A Sustainability Transitions Perspective on Social Innovation. In: Social Frontiers. The next edge of social innovation research, Rotterdam: Erasmus University.
Wir verstehen Stakeholder synonym zu Akteuren. Das können Personen (individuelle Akteure) oder Gruppen bzw. Organisationen (kollektive Akteure) sein.
Aktive Stakeholder: Akteure, welche heute oder in Zukunft die Macht und Legitimität besitzen, die Ulmer Bodenpolitik zu beeinflussen.
Passive Stakeholder: Akteure, welche zwar keine Macht besitzen, aber durch die Ulmer Bodenpolitik beeinflusst werden, also legitime Ansprüche besitzen, d. h. Betroffene oder auch indirekt Profitierende.
Stakeholder der Ulmer Bodenpolitik sind diejenigen Akteure, die Prozesse mit Bezug zu Städtischen Flächenan- und Verkauf, Erschließung (und Bau) beeinflussen bzw. davon beeinflusst werden.
Achterkamp M C, Vos J F (2007): Critically Identifying Stakeholders. Evaluating boundary critique as a vehicle for stakeholder identification, Systems Research and Behavioral Science, Vol. 24, 3-14
Mitchell R K, Agle B R, Wood D J (1997): Toward a theory of stakeholder identification and salience. Defining the principle of who and what really counts, Academy of Management Review, Vol. 22, No. 4, 853-886
Teufel, B./ Erdmann, L. (2015): Akteurs und Netzwerkanalyse. Arbeitspapier im Arbeitspaket 1 (AP 1.3) im INNOLAB Projekt „Living Labs in der Green Economy: Realweltliche Innovationsräume für Nuterintegration und Nachhaltigkeit“ URL:https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/ccv/2015/INNOLAB_8_LivingLab-Akteurs-und-Netzwerkanalyse.pdf; letzter Zugriff 04.08.2020
Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerung
Die Abschöpfung ist ein bodenpolitisches Prinzip, mit dem Gemeinden einen Teil der durch Planungsentscheidungen, wie Bauleitplanung oder Nutzungsänderungen, entstehenden Bodenwertzuwächse vereinnahmen. Ziel ist es, öffentliche Investitionen aus den privaten Vorteilen mitzufinanzieren und Planungsgewinne gerechter zu verteilen. Instrumente sind beispielsweise der Planwertausgleich oder die Besteuerung von Bodenwertsteigerungen.
Bebauungsplan & Planersatzvorschrift § 34 BauGB
Kommunen steuern die Stadtentwicklung hoheitlich über Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan (FNP) abgeleitet werden. Da Aufstellung und Änderungen von Bebauungsplänen zeitaufwändig sind, ermöglicht der Gesetzgeber für den unbeplanten Innenbereich mit der Planersatzvorschrift nach § 34 BauGB die städtebauliche Entwicklung durch das Einfügen von Vorhaben in die vorhandene Umgebungsbebauung. Mit der Anpassung von § 34 Abs. 3a und der Ergänzung von 3b als Teil des BauTurbos kann vom Einfügen abgewichen werden, wenn es sich um ein Wohnungsbauvorhaben handelt.
Baugebot (§ 176 BauGB)
Durch ein Baugebot werden Eigentümer:innen verpflichtet, ihr Grundstück, welches sich entweder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich befindet, innerhalb einer festgelegten Frist zu bebauen. Im Vergleich zur Bauverpflichtung liegt bereits (nicht genutztes oder mindergenutztes) Baurecht vor.
Baugemeinschaften & Genossenschaften
Baugemeinschaften sind durch einen Zusammenschluss verschiedener Haushalte zur gemeinsamen Errichtung und Selbstnutzung von Wohngebäuden gekennzeichnet. Sie können sich für die Wohnraumschaffung als Genossenschaft organisieren. Genossenschaften verfolgen das Ziel, preisgünstigen Wohnraum für ihre Mitglieder bereitzustellen. Etablierte, größere Wohnungsbaugenossenschaften unterscheiden sich in Größe, Professionalität und Zielsetzung von Baugemeinschaften.
Baulandstrategie / Baulandbeschluss
Die Baulandstrategie ist ein übergreifendes Konzept einer Kommune zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die geeignetes Bauland sichern, aktivieren und nachhaltig – wie etwa zur sozialen Wohnraumförderung – nutzbar machen. Wird die Strategie formell im Rat beschlossen, entsteht Rechtsverbindlichkeit, so dass generelle Regelungen Einzelfallentscheidungen ablösen.
„Bau-Turbo“
Der Bau-Turbo steht für ein Bündel von rechtlichen Regelungen, die Wohnungsbauvorhaben erleichtern und beschleunigen sollen. Er besteht aus dem zeitlich befristeten § 246e BauGB, durch den die Erstellung von neuen Wohnbauvorhaben im Außenbereich angeregt werden sollen (räumlicher Zusammenhang zum Siedlungskörper / bis zu 100m Abstand zum Siedlungsrand). Zudem sollen durch den Bau-Turbo zeitlich unbefristete Änderungen der bestehenden Vorschriften § 31 und § 34 mehr Möglichkeiten im Innenbereich schaffen. Planungsprozesse können so für den Wohnungsbau erheblich verkürzt werden. Die Zustimmung der Kommune ist erforderlich. Sie kann hierzu eigene Leitlinien beschließen. Falls innerhalb einer Frist von drei Monaten keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt, gilt die Zustimmungsfiktion. Der Bau-Turbo markiert einen Paradigmenwechsel, da sich das Verhältnis zwischen Planungsamt und Bauaufsicht verändern wird, indem die Bauaufsicht eine deutlich größere Entscheidungsgewalt erhält, die Kommunen in ihrer Rolle als strategische Stadtentwicklerinnen aber geschwächt werden könnten.
Bauverpflichtung & Wiederkaufsrecht
Die Bauverpflichtung ist eine präventive Maßnahme zur Verhinderung spekulativer Grundstückshaltung. Sie verpflichtet Käufer:innen, erworbene Grundstücke innerhalb einer festgelegten Frist zu bebauen. Das Wiederkaufsrecht ermöglicht der Kommune das Grundstück zurückzukaufen, falls die Bauverpflichtung nicht erfüllt wird.
Befreiung
Die Befreiung ist ein Instrument zur Aktivierung kleinteiliger Nachverdichtungspotenziale. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sowie im unbeplanten Innenbereich ermöglicht sie Abweichungen von geltenden Festsetzungen, ohne dass eine Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung des Planungsrechts erforderlich wird.
Bodenvorratspolitik & Bodenfond
Zur langfristigen Sicherung und Bereitstellung kommunaler Flächen für zukünftige Nutzungen erwerben Kommunen gezielt Flächen ohne konkreten Projektbezug. Für die Finanzierung und Verwaltung dieser Bodenvorratspolitik können kommunale Bodenfonds eingesetzt werden. Grundstücke werden hierbei als Sondervermögen im Haushalt oder außerhalb des Haushaltes in einer Eigengesellschaft oder einem Eigenbetrieb finanziert und verwaltet.
Einheimischenmodell
Mit dem Einheimischenmodell wird ortsansässigen oder lokal gebundenen Personen der Erwerb von Baugrundstücken erleichtert. Im Zuge von Grundstücksvergaben dürfen Kommunen das Kriterium der Ortsgebundenheit jedoch nur mit max. 50 Prozent bei der Auswahlentscheidung gewichten.
Erbbaurechte
Bei dieser Vergabeart behalten Kommunen und andere Flächeneigentümer:innen wie z.B. Kirchen das Grundeigentum und überlassen Baugrundstücke Bauwilligen nur befristet. Sie vergeben ein Erbbaurecht, das die Trennung von Boden und Gebäude ermöglicht. Die Erbbaurechtsnehmenden (Gebäudeeigentümer:innen) dürfen das Grundstück bebauen und nutzen und zahlen dafür einen regelmäßigen Erbbauzins an die Erbbaurechtsgeber (Grundstückseigentümer:innen).
Flächenkataster
Ein Flächenkataster hält aktuelle Informationen über Bauland-, Baulücken- und/oder Brachflächen für die verwaltungsinterne Planung oder die externe Kommunikation mit Akteuren der Bauwirtschaft bereit.
Konzeptvergabe
Mit der Konzeptvergabe werden in einem Wettbewerbsverfahren kommunale Liegenschaften nicht höchstbietend, sondern nach Konzeptqualität vergeben oder veräußert. Die Vergabe erfolgt unter anderem nach städtebaulichen, sozialen, wohnungspolitischen, architektonischen, nutzungsbezogenen und ökologischen Kriterien.
Kooperative Baulandmodelle & Städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB)
Städtebauliche Verträge sind öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen Kommune und privaten Vorhabenträgern, mit denen bei der Schaffung neuen Baurechts auf privaten Flächen die Umsetzung kommunaler Ziele geregelt wird. Städtebauliche Verträge können im Rahmen von kooperativen Baulandmodellen die Baurechtsschaffung durch Bebauungsplan flankieren. Kooperative Baulandmodelle stellen einheitliche Regelungen für den Abschluss städtebaulicher Verträge auf.
Kommunale Betriebe
Kommunale Eigenbetriebe sind der kommunalen Verwaltung zugeordnet. Sie wirtschaften eigenständig als Sondervermögen außerhalb des Kernhaushalts und verschaffen der Kommune so größere finanzielle und steuerliche Handlungsspielräume, etwa bei der Baulandentwicklung.
Kommunale Eigengesellschaften
Kommunale Eigengesellschaften sind privatrechtlich organisierte Unternehmen (z. B. GmbH), an denen eine Kommune mehrheitlich oder vollständig beteiligt ist. Sie sind organisatorisch wie finanziell autonom und unterliegen bei Grundstücksübertragungen – anders als kommunale Betriebe – der Grunderwerbsteuer.
Kommunaler Zwischenerwerb
Mit dem kommunalen Zwischenerwerb können Kommunen projektbezogen Flächen ankaufen, entwickeln und wieder verkaufen. Sie können so die Flächenentwicklung besser steuern und aufgrund der entwicklungsbedingten Wertsteigerung die Baulandentwicklung finanzieren. Wegen der Entwicklungsabsichten ist der Ankaufspreis meist höher als bei der allgemeinen Bodenbevorratung ohne Projektbezug.
Innenentwicklungsmaßnahme
Die Innenentwicklungsmaßnahme ist ein konzeptionell diskutiertes, noch nicht gesetzlich verankertes Instrument zur gezielten Aktivierung innerörtlicher Flächenpotenziale. Es soll Instrumente wie Vorkaufsrecht, Baugebot und Enteignung zu einer Gesamtmaßnahme bündeln und den kommunalen Verfahrensaufwand reduzieren, etwa durch gleichzeitige Baugebote für mehrere Grundstücke. Ein zu Forschungszwecken durchgeführtes Planspiel zeigte jedoch erhebliche rechtliche Herausforderungen bei der Anwendung.
Quotierung sozial geförderter Wohnungsbau
Die Quotierung sozial geförderten Wohnungsbaus ist ein Detailinstrument im Rahmen kooperativer Baulandmodelle, das verbindliche Mindestanteile an preisgebundenem Wohnraum vorschreibt.
Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung
Der sektorale Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung wird im unbeplanten Innenbereich sowie in Bereichen mit altem Planrecht – befristet – eingesetzt. Er greift in den Regelungsbereich des §34 BauGB ein und beschränkt sich auf Festsetzungen zur Wohnraumversorgung, er setzt etwa die Verpflichtung zur Realisierung von gefördertem Wohnen fest. Der Aufstellungsbeschluss muss gemäß Baugesetzbuch (BauGB) bis Ende 2024 und Satzungsbeschluss bis Ende 2026 erfolgt sein.
Städtebauliche Enteignung (§ 85 BauGB)
Die Kommune kann durch städtebauliche Enteignung – zum Wohl der Allgemeinheit, als letzte Möglichkeit und unter strengen Voraussetzungen – Eigentum entziehen. Kommt es zur Durchführung der Enteignung zahlt die Kommune den Betroffenen eine Entschädigung.
Städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 176a BauGB)
Ein städtebauliches Entwicklungskonzept dient der Identifikation und Bewertung von potenziellen Flächen zur Innenentwicklung nach städtebaulichen Kriterien. Darin enthalten sind konkrete Empfehlungen und Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen. Das Konzept entfaltet jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme – SEM (§ 165 BauGB)
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts, das großflächige Brachflächen und untergenutzte Areale im Innenbereich als Gesamtmaßnahme mobilisiert und neu ordnet oder Bereiche im Außenbereich städtebaulich erweitert. Sie ermöglicht eine umfassende Bodenordnung und Planwertabschöpfung und – bei Nichtmitwirkung – auch Enteignung. Jedoch muss sie dem Allgemeinwohl dienen und darf nicht finanziell motiviert sein.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme – SAM (§ 136 BauGB)
Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme zählt zu den Instrumenten der Bestandsentwicklung. Liegen in einem Gebiet Missstände vor, können die bestehenden baulichen Strukturen sowie sozialen Bedingungen aktiv verbessert und an die städtebaulichen Herausforderungen angepasst werden. Neben vorbereitenden Untersuchungen und städtebaulichen Planungen müssen ein Sozialplan erarbeitet und Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. Mit Beschluss durch Sanierungssatzung erklärt der Gemeinderat das Gebiet zum Sanierungsgebiet.
Subvention & Förderung zur Schaffung von Wohnraum
Subventionen und Förderungen zur Schaffung von Wohnraum sind finanzielle Unterstützungsinstrumente von Bund, Ländern und Kommunen, die durch Förderprogramme und zinsverbilligte Kredite die Kosten im Wohnungsbau reduzieren sollen.
Stiftungen & Community Land Trusts
Stiftungen und Community Land Trusts sind gemeinnützige Organisationsformen für bodenpolitische Aktivitäten, die von Kommunen oder zivilgesellschaftlichen Akteuren gegründet und gehalten werden. Das Hauptmerkmal von Community Land Trusts ist das kollektive Eigentum sowie dessen kollektive Nutzung.
Umlegung (§ 45 BauGB)
Die Umlegung ist ein kommunales Planungsinstrument zur Neuordnung kleinteiliger oder ungünstig zugeschnittener Grundstücke innerhalb eines Plangebiets. Durch Anpassung von Form, Größe und Lage werden Brachflächen, Baulücken und Potenzialflächen für künftige städtebauliche Nutzungen vorbereitet.
Vorkaufsrecht (§ 24, § 25 BauGB)
Kommunen haben – per Gesetz oder Satzung – das Recht auf einen Erstzugriff bei Grundstücksverkäufen. Das Recht greift nur, wenn eine Verkaufsbereitschaft besteht, keine Ausschlussgründe vorliegen und der städtische Ankauf dem Allgemeinwohl dient.





